AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen Gerätemieten
- Die Vermietung erfolgt ausschließlich zu diesen Bedingungen, die von den Parteien, auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, als verbindlich anerkannt werden. Die Entgegennahme des Vertragsgegenstandes gilt als Anerkennung unserer Bedingungen, ungeachtet vorhergehender Einwendungen oder Widersprüche. Unsere Angebote sind freibleibend. Maßgeblich für den Vereinbarungsinhalt ist unsere Auftragsbestätigung.
- Die Dauer der Miete beträgt mindestens einen Tag oder ein Vielfaches davon. Die Miete verlängert sich jeweils um einen weiteren Tag, wenn das gemietete Gerät nicht am letzten Tag der vereinbarten Frist beim Vermieter eingetroffen ist. Eine Verlängerung des Mietzeitraumes unter Berücksichtigung vergünstigter Langzeitmiettarife ist nur mit unserem schriftlichen Einverständnis möglich.
- Die Miete beginnt mit dem Tag, an dem das Gerät das Lager des Vermieters verlässt, und endet an dem Tag, an dem das Gerät während der üblichen Geschäftsstunden beim Vermieter eintrifft. Die Gefahr an den Mietgegenständen trägt in jedem Fall der Mieter, vom Verlassen unseres Lagers bis zum Wiedereintreffen in unserem Lager.
- Der Mietpreis ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Er entspricht der, in der Liste angegebenen, Mietpreise zuzüglich Mehrwertsteuer, Transportkosten (die durch die Lieferung entstehen) sowie eine verpflichtende Transportversicherung (kann auf Wunsch des Mieters auch von uns abgeschlossen werden kann) werden gesondert in Rechnung gestellt. Eine All Risk Versicherung (Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Haftpflicht) ist vom Mieter abzuschließen und auf Verlangen nachzuweisen. Abzüge nach Rechnungserhalt sind nicht möglich.
- Erfolgt die Anlieferung, Inbetriebnahme und Bedienung des gemieteten Gerätes auf Wunsch des Mieters durch einen Vertreter des Vermieters, so wird dies wie folgt verrechnet: Techniker- Stunde € 55,00 (excl. 20% MWSt, Samstag +50%, Sonn- und Feiertag +100% Zuschlag) bzw. Techniker – Tagespauschale (max. 10 Stunden): € 500,00 (excl. 20% MWSt); Reise-, Hotel- und Verpflegungskosten nach tatsächlichem Aufwand.
- Wenn das Gerät nicht vom Mieter abgeholt wird, erfolgt der Versand auf eine vom Vermieter festzulegende Art. Die Versandart wird bei Auftragserteilung einvernehmlich zwischen Vermieter und Mieter festgelegt, und stellt, je nach Dringlichkeit, die entsprechend rascheste oder kostengünstigste Versandart dar. Die entsprechenden Kosten verrechnen wir nach tatsächlichem Aufwand. Etwaige Lagerkosten, die bei Versandfirmen (ÖBB, Post,...) entstehen, trägt der Mieter.
- Bei Ablauf des Mietvertrages ist das Gerät vom Mieter sofort zurückzusenden. Die Rücksendung des Gerätes einschließlich Zubehör und Bedienungsanleitung hat in der Originalverpackung bzw. bruchsicher in sachgemäßer Verpackung per Expressgut oder Anlieferung frei Lager zu erfolgen.
- Die Mietgeräte mit allen Bestandteilen und Zubehör bleiben Eigentum des Vermieters. Der Mieter übernimmt die Haftung für die Geräte vom Zeitpunkt des Lagerausganges bis zum Wiedereingang in das Lager des Vermieters und haftet in vollem Umfang für allfällige Schäden /Beschädigung der Geräte durch Transport, Witterung, unsachgemäße Handhabung, Drittpersonen, Diebstahl,...)
- Der Mieter hat das Gerät in seinem Besitz und in seinen Geschäftsräumen zu belassen und mit eigenüblicher Sorgfalt zu verwahren. Der Mieter haftet für den Untergang des Gerätes. Ein Standortwechsel ist nur nach vorheriger Genehmigung des Vermieters zulässig. Insbesondere ist es dem Mieter nicht gestattet, das Gerät nach einem Ort außerhalb der Republik Österreich zu transportieren und es dort zu verwenden. Der Mieter haftet dem Vermieter für alle Schäden oder wirtschaftlichen Nachteile, die dem Vermieter durch einen Verstoß gegen diese Bestimmung entstehen.
- Der Mieter hat das Gerät nicht missbräuchlich zu benutzen und es nur von qualifizierten Fachkräften in der von Vermieter vorgesehenen Weise entsprechend den Bedienungsanleitungen bedienen zu lassen. Schäden an den Geräten durch unsachgemäße Bedienung werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Der Vermieter ist berechtigt, und der Mieter hat dies zu ermöglichen, den Mietgegenstand jederzeit am Einsatzort zu überprüfen.
- Der Mieter hat das Gerät in gutem Zustand zu erhalten, alle Instruktionen des Herstellers oder Vermieters genauestens zu beachten, desgleichen auch die technischen Instruktionen des Vermieters zu befolgen. Der Mieter ist voll verantwortlich für jeden Schaden, der am Gerät durch Nichtbeachten der Vorschriften bzw. Instruktionen entsteht.
- Der Mieter hat den Vermieter für jeden Verlust des Gerätes oder Schaden am Gerät, abgesehen von normalem Verschließ, zum Neuwert zu entschädigen.
- Der Mieter ist nicht berechtigt, Änderungen oder Veränderungen oder Justierungen vorzunehmen, Reparaturen am Gerät durchzuführen oder zu versuche, es sei denn, der Vermieter hat ihm dazu vorher eine schriftliche Genehmigung erteilt. Sollte bei der Ankunft des Gerätes ein Fehler bemerkt oder während der Benutzung ein Fehler am Gerät auftreten, so ist der Vermieter sofort zu benachrichtigen. Nachträglich erklärte Mängel oder Einwände können nicht anerkannt werden.
- Nicht retournierte oder beschädigte Geräte werden zum Wiederbeschaffungspreis bzw. Wiederherstellungspreis dem Mieter in Rechnung gestellt.
- Der Vermieter behält sich das Recht vor, an den Mietgeräten Werbung in angemessener Größe anzubringen. Die Firmenzeichen, Namenschilder, Seriennummern, Normenschilder oder sonstige Bezeichnungen dürfen durch den Mieter weder entfernt, noch verändert, noch unsichtbar gemacht werden.
- Aufführungslizenzen, Konzessionen und Bewilligungen zur Inbetriebnahme der Geräte hat sich der Mieter auf eigene Rechnung zu besorgen. Der Vermieter weist jede Haftung für Schäden und Störungen zurück, die durch die gemieteten Geräte verursacht werden.
- Die Lieferzeit ist vom Vermieter unverbindlich angegeben. Der Vermieter wird alles tun, um diese einzuhalten. Der Vermieter ist für eine Verzögerung der Lieferung nicht verantwortlich, wenn diese auf eine Ursache zurückzuführen ist, auf die der Vermieter keinen Einfluss hat.
- Eine Aufhebung der Vereinbarung kann nur mit Einverständnis des Vermieters zu den von diesem genannten Bedingungen erfolgen. Storniert der Mieter eine bereits bestätigte Miete, betragen die Stornierungskosten: bis 30 Tage vor Mietbeginn 25% des Mietbetrages; bis 10 Tage vor Mietbeginn 50% des Mietbetrages; bis 3 Tage vor Mietbeginn 75% des Mietbetrages; danach 100% des Mietbetrages. Sind durch den Vermieter bereits Vorbereitungen oder anderweitige Absagen erfolgt und der Schaden ist höher als die Stornierungskosten, so ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter den tatsächlichen Aufwand in Rechnung zu stellen. Die Miete, Nebenkosten, und Mehrwertsteuer sind netto, innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum zu bezahlen. Sollte der Mieter mit einer Zahlung in Rückstand kommen, oder werden uns Umstände bekannt, die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen, werden sämtlichen Forderungen aus unseren Leistungen sofort fällig. Der Vermieter ist außerdem berechtigt, alle dem Mieter überlassenen Geräte aus seinem Besitz zu entfernen, ohne dass es eines gerichtlichen Titels bedarf, wofür und der Mieter schon jetzt ungehinderten Zugang gewährt. Der Vertragspartner (Kunde) verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die dem Gläubiger entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen, wobei er sich im speziellen verpflichtet, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des BMwA über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben. Sofern der Gläubiger das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Schuldner, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von € 15,00 sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von € 10,00 zu bezahlen.
- Der Mieter hat bei einer Pfändung des Gerätes dem Vermieter unverzüglich das Pfändungsprotokoll nebst eidesstattlicher Versicherung zu übersenden, aus der ersichtlich ist, dass die Pfändung das Gerät des Vermieters betrifft. Das gleiche gilt, wenn von dritter Seite (Grundstückseigentümer, Hypothekengläubiger,...) Rechte an dem Gerät geltend gemacht werden.
- Die Bestimmungen dieser Vereinbarung gelten ebenso für Verpackung und Zubehör, welche mit dem Gerät mitgeliefert werden. Besondere Hinweise der Vermieters (z.B. „Verwendung nur mit Original-Zubehör“) sind in jedem Fall zu beachten.
- Wenn einzelne Punkte dieser Vereinbarung nicht gültig sind, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.
- Für diese Vereinbarung gilt österreichisches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Klosterneuburg.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Handel
- Geltung: Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.
- Vertragsabschluss: Ein Vertragsangebot eines Kunden bedarf unserer Auftragsbestätigung. Auch das Absenden der vom Kunden bestellten Ware bewirkt den Vertragsabschluss. Werden an uns Angebote gerichtet, so ist der Anbietende eine angemessene, mindestens jedoch 8-tägige Frist ab Zugang des Angebotes daran gebunden.
- Preis: Alle von uns genannten Preise sind, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse oder sollten sich andere, für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen. Bei Verbrauchergeschäften gilt Pkt.3 nicht.
- Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen: Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind unsere Forderungen Zug um Zug gegen Übergabe der Ware in bar zu bezahlen. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto als geleistet. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren. Unser Unternehmen ist berechtigt im Fall des Zahlungsverzuges des Kunden, ab dem Tag der Übergabe der Ware auch Zinseszinsen zu verlangen.
- Vertragsrücktritt: Bei Annahmeverzug oder anderen, wichtigen Gründen wie insbesondere Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes haben wir bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist, vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde, ohne dazu berechtigt zu sein, vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15% des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen. Bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (§§ 5a ff Konsumentenschutzgesetz) kann der Verbraucher vom Vertrag innerhalb von 7 Werktagen zurücktreten, wobei Samstage nicht als Werktage zählen. Die Frist beginnt mit dem Tag des Einlangens der Ware beim Verbraucher bzw. bei Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Es genügt, die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist abzusenden. Tritt der Verbraucher gemäß dieser Bestimmung vom Vertrag zurück, hat er die Kosten der Rücksendung der Ware zu tragen; wurde für den Vertrag ein Kredit abgeschlossen, so hat er überdies die Kosten einer erforderlichen Beglaubigung von Unterschriften sowie die Abgaben (Gebühren) für die Kreditgewährung zu tragen. Bei Dienstleistungen, mit deren Ausführung vereinbarungsgemäß innerhalb von 7 Werktagen ab Vertragsabschluss begonnen wird, ist ein Rücktritt nicht möglich.
- Mahn- und Inkassospesen: Der Vertragspartner (Kunde) verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die dem Gläubiger entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen, wobei er sich im speziellen verpflichtet, die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des BMwA über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben. Sofern der Gläubiger das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Schuldner, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von € 15,00 sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von € 10,00 zu bezahlen.
- Lieferung, Transport, Annahmeverzug: Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung. Auf Wunsch werden jedoch diese Leistungen gegen gesonderte Bezahlung von uns erbracht bzw. organisiert. Dabei werden für Transport bzw. Zustellung die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder üblichen Fracht- und Fuhrlöhne der gewählten Transportart in Rechnung gestellt. Montagearbeiten werden nach Zeitaufwand berechnet, wobei ein branchenüblicher Mannstundensatz als vereinbart gilt. Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von 0,1 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbe einzulagern. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens 2 Wochen umfassenden Nachfrist, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.
- Lieferfrist: Zur Leistungsausführung sind wir erst verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat. Wir sind berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis zu einer Woche zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
- Erfüllungsort: Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.
- Geringfügige Leistungsänderungen: Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, gelten geringfügige oder sonstige für unsere Kunden zumutbare Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung vorweg als genehmigt. Dies gilt insbesondere für durch die Sache bedingte Abweichungen (z.B. bei Maßen, Farben, Holz- und Furnierbild, Maserung und Struktur, etc.).
- Schadenersatz: Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden bzw. bei Verbrauchergeschäften für Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so beträgt die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen drei Jahre ab Gefahrenübergang. Die in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird. Vor Anschluss oder Transport von EDV-technischen Produkten bzw. vor Installation von Computerprogrammen ist der Kunde verpflichtet, den auf der Computeranlage bereits bestehenden Datenbestand ausreichend zu sichern, andernfalls er für verlorengegangene Daten sowie für alle damit zusammenhängenden Schäden die Verantwortung zu tragen hat.
- Produkthaftung: Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
- Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung: Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware – insbesondere durch Pfändungen – verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Ist der Kunde Verbraucher oder kein Unternehmer, zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel mit den von uns erworbenen Waren gehört, darf er bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.
- Forderungsabtretungen: Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber ab. Der Kunde hat uns auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern, insbesondere in der offenen Posten-Liste einzutragen und auf Lieferscheinen, Fakturen etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen uns gegenüber im Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde diese nur in unserem Namen inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des § 15 Versicherungsvertragsgesetz bereits jetzt an uns abgetreten. Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden.
- Zurückbehaltung: Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so ist der Kunde bei gerechtfertigter Reklamation außer in den Fällen der Rückabwicklung nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt.
- Rechtswahl, Gerichtsstand: Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UNKaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.
- Datenschutz, Adressenänderung und Urheberrecht: Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mitenthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden. Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrecht.